FAQs

Sollten Sie spezielle Fragen haben, die mit dem AID und dessen Anwendung oder Interpretation zusammenhängen, können Sie sich jederzeit an uns via service@aid-intelligenztest.at wenden. Wir werden uns so bald wie möglich um eine Beantwortung kümmern. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in: Holocher-Ertl, S. (2012). Auslegung der Testanweisung betreffs Frequently Asked Questions: Zur Durchführung des AID und zur Interpretation der Testkennwerte. In K. D. Kubinger & S. Holocher-Ertl (Hrsg.), Fallbuch AID (S. 39-47). Göttingen: Hogrefe.

Einige Beispiele daraus:

  • „Wie ist zu verrechnen, wenn die Tp bei einer Aufgabe des Untertests Realitätssicherheit zwar auf die Stelle zeigt, an der etwas fehlt, aber die Lösung falsch verbalisiert (z. B. sagt die Tp statt ,Zügel’: ,Schnur’; oder gar ,das, zum Anhalten’, was inhaltlich falsch ist, weil Zügel nicht zum Anhalten gedacht sind)?”
In der Testanweisung (Kubinger, 2009, S. 110) heißt es: „Sollte die Tp um eine verbale Antwort bemüht sein, die ihr Schwierigkeiten bereitet, so ist sie öfters darauf aufmerksam zu machen, dass ein Hinzeigen genügt.“ Daraus ist verbindlich abzuleiten, im gegebenen Fall die Aufgabe als gelöst zu verrechnen. Es geht im Untertest Realitätssicherheit um die Erfassung der Fähigkeit, das für ein Funktionieren eines bestimmten Objekts Wesentliche zu kennen, so dass dessen Fehlen bei der Darstellung auf einem Bild erkannt werden kann. Im angesprochenen Fall ist zwar der Tp anzulasten, dass sie die genaue Bezeichnung nicht verwendet (kennt) und darüber hinaus die Funktion dessen, was fehlt, noch nicht vollständig verstanden hat; sie hatte jedoch erkannt, was fehlt. Ihr das (teilweise) Unverständnis der Funktion des dargestellten Objekts anzuleisten, wäre unfair im Vergleich zu jenen Personen (der Eichstichprobe), die das Lösungswort gar nicht nennen, sondern nur an die richtige Stelle zeigen (vgl., dass selbstverständlich bei der sprachfreien Durchführung dieses Untertests eine sprachliche Formulierung der Lösung nicht notwendig ist).

  • „Ist es zulässig, beim Untertest Soziale und Sachliche Folgerichtigkeit Anordnungen der Bilderkarten als gelöst zu verrechnen, auch wenn sie nicht der Lösung der Testanweisung entsprechen, aber sinnvoll erscheinen?”
Grundsätzlich sind andere Anordnungen der Bildkarten als jeweils diejenige, welche als Lösung angeführt wurde, inhaltlich nicht sinnvoll. Findet der/die Tl jedoch einen Vorschlag einer Tp plausibel, dann sollte er/sie sich jedenfalls die Geschichte von der Testperson auch erzählen lassen. Dabei ist zu prüfen, ob tatsächlich die wesentlichen Details der Bilderkarten – jene nämlich, die den Ablauf bestimmen – von der Tp richtig aufgefasst wurden: Zumeist wird dabei ersichtlich, dass die von der Tp „neu erfundene“ Geschichte zwar einige Details der Bilderkarten für den Handlungsablauf berücksichtigt, andere wesentliche aber ignoriert. Beachte: „Sollte die Tp die Bilder zwar in korrekter Aufeinanderfolge, aber in umgekehrter Reihe legen, ist erst zu erfragen, wo die Geschichte anfängt, bevor die Aufgabe als richtig gewertet werden kann.“ (Kubinger, 2009, S. 123).

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Univ.-Prof. Dr. Mag. Klaus D. Kubinger